CORONA
In der aktuellen Fassung der Corona-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist der kostenlose sogenannte "Bürgertest" wieder abgeschafft worden. Da jetzt Zuzahlungen vom Patienten geleistet werden müssen, führen wir in unserer Praxis derzeit keine Schnelltests durch. Bitte suchen Sie dafür die Testzentren oder Apotheken auf.
Bei Patienten mit Symptomen und Verdacht auf Corona ist es ggfls sinnvoll, einen PCR-Test durchzuführen! Bitte melden Sie sich unbedingt vorher bei uns für die Infektionssprechstunde an!
Seit 01.02.23 besteht keine Quarantänepflicht mehr, auch wenn der Test positiv ausfällt. Bei Symptomen wird weiterhin eine freiwillige Isolation empfohlen!