Patienteninfo

Wartezeiten/Terminvereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zum Beispiel bei Notfällen zu Wartezeiten kommen kann. Wir geben unser Bestes, damit wir Sie pünktlich behandeln können.


Sollten Sie nur ein Wiederholungsrezept oder eine Überweisung benötigen, dann sagen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung oder geben Sie uns vorab telefonisch Bescheid.

Ein Praxisablauf funktioniert nur dann reibungslos, wenn das Team innerhalb der Praxis eine feste Aufgabenverteilung besprochen hat und bereit ist, mit Ihnen, also unseren Patienten, an einem Strang zu ziehen. Damit der Aufenthalt in unserer Praxis für Sie so einfach und angenehm wie möglich verläuft, möchten wir Sie bitten, stets Ihre Versichertenkarte und eventuell Überweisung  zu Ihrer Untersuchung mitzubringen.
 

Da  unsere Telefonleitung oft ziemlich überlastet ist, möchten wir Sie bitten, wenn Sie die technischen Möglichkeiten haben, uns gerne per email Rezeptwünsche oder Terminwünsche zu schreiben.

Das geht oft viel schneller als telefonieren....

 

Wir bitten Sie um vorherige Terminvereinbarung. Dies gilt auch bei akuten Beschwerden, nur so können wir Ihre Wartezeit möglichst gering halten.

Wir bieten tägliche Akutsprechstunden an, meist von 11 bis 13 Uhr. Bitte melden Sie sich an dem Morgen, an dem Sie in die Akutsprechstunde kommen möchten telefonisch oder per email an, dann können wir Sie einplanen und teilen Ihnen eine ungefähre Uhrzeit mit. Wenn Sie die Anfrage per email stellen, kontrollieren Sie bitte den email-Eingang und

evt. den Spamordner, damit Sie unsere Antwort auch rechtzeitig lesen...

 

Wichtige Informationen:

Ab 1. Januar 2024 sind Arztpraxen verpflichtet, verschreibungspflichtige Arzneimittel digital als eRezept auszustellen. Wenn Ihre Versicherungskarte eingelesen ist, können Sie Rezepte bestellen und direkt mit Ihrer Karte in der Apotheke einlösen. Die Rezepte werden digital signiert.

Wenn Sie Rezepte zur Online-Apotheke schicken, können wir Ihnen einen Ausdruck mit QR-Code geben, den Sie einschicken können.

Für die privat versicherten Patienten gilt dieses Verfahren noch nicht, die müssen weiterhin ihre Rezepte in der Praxis abholen.